Beglaubigte Übersetzungen – ATT Advanced Technical Translation GmbH
ISO 17100 zertifiziert  ·  Gerichtlich beeidigt

Beglaubigte Übersetzungen –
professionell & rechtssicher

Professionelle und zuverlässige Lösungen für amtliche Dokumente

Offizielle Übersetzungen von Urkunden und amtlichen Dokumenten durch allgemein beeidigte und gerichtlich zertifizierte Übersetzer.

Über 100 Sprachen.

Angebot innerhalb eines Werktages.

4,9/5 Kundenbewertungen
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10.000+ Aufträge
Wien · Österreich
Einfacher Prozess

In 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung

Kein komplizierter Papierkram – schnell und unkompliziert online beauftragen.

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Dokument einsenden

Schicken Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihres Dokuments. Das Original können Sie auch später nachreichen – die Übersetzung kann auf Basis einer Kopie vorbereitet werden.

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Angebot erhalten & freigeben

In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Werktages ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Freigabe beginnen unsere beglaubigten Übersetzer sofort mit der Arbeit.

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Übersetzung zugestellt

Die fertige beglaubigte Übersetzung wird per Post zugestellt oder – auf Wunsch – als digital signiertes PDF geliefert. Ideal für elektronische Einreichungen bei Gerichten oder Universitäten.

Was ist das?

Beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung von amtlichen Dokumenten oder Urkunden, die von einem qualifizierten, beglaubigten Übersetzer angefertigt wird. Diese Art der Übersetzung wird auch als beeidete oder gerichtlich zertifizierte Übersetzung bezeichnet. Damit eine Behörde, ein Gericht oder eine andere öffentliche Einrichtung ein fremdsprachiges Dokument anerkennt, muss es meist in die jeweilige Amtssprache übersetzt und beglaubigt werden. Das betrifft etwa alle juristischen Dokumente, wie Geburtsurkunden, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Geschäftsberichte, Firmenbuchauszüge oder Verträge.

Dokumentenarten

Typische Dokumente für beglaubigte Übersetzungen

Klicken Sie auf ein Dokument für detaillierte Informationen.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Ausschließlich Übersetzer, die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher sind, dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese Übersetzer mit Beglaubigung verpflichten sich mit Eid, Siegel und Unterschrift, dass ihre Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt. Um ein beglaubigter Übersetzer zu werden, benötigt man eine umfassende Qualifikation, einschließlich eines abgeschlossenen Übersetzer- und Dolmetschstudiums sowie einschlägiger Berufserfahrung. Nach Bestehen der Prüfung vor der Justizverwaltung kann sich ein Übersetzer beeiden und zertifizieren lassen.

Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung muss bestimmten Vorgaben entsprechen, um als rechtlich verbindlich anerkannt zu werden. In Österreich muss die Übersetzung an das Ausgangsdokument geheftet und mit einer Beglaubigungsklausel, Unterschrift und einem Siegel versehen werden. Die Beglaubigungsklausel bestätigt, dass die Übersetzung vollständig mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt. Das Amtssiegel verifiziert den Übersetzer und gewährleistet die Richtigkeit der Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden

Für viele amtliche Dokumente wie Gesellschaftsverträge, Jahresberichte und Handelsregisterauszüge ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, damit sie von Behörden anerkannt werden. Insbesondere bei Ausschreibungen ist eine Übersetzung mit Beglaubigung erforderlich. In Österreich müssen solche Übersetzungen von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt werden. Diese bestätigen die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original durch eine Beglaubigungsformel, ihre Unterschrift und ein Rundsiegel.

Kommunikation in alle Sprachen
Sprachkombinationen

Offizielle Übersetzung Ihrer Dokumente in mehr als 100 Sprachen

Bei ATT Advanced Technical Translation GmbH sind beglaubigte Übersetzungen unser tägliches Geschäft. Wir bieten professionelle Übersetzungen in zahlreichen Sprachkombinationen, darunter beglaubigte Übersetzungen Rumänisch-Deutsch, Englisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch, Französisch-Deutsch, Italienisch-Deutsch, Ukrainisch, Russisch und viel mehr.

Unsere erfahrenen, gerichtlich beeidigten Übersetzer sorgen für rechtskräftige und präzise beglaubigte Übersetzungen, die von Behörden, Gerichten und öffentlichen Einrichtungen anerkannt werden. Ganz gleich, ob Sie offizielle Dokumente für Ämter oder andere Institutionen benötigen – wir helfen Ihnen, sich mühelos im Amtsdschungel zurechtzufinden.

Häufig übersetzte Sprachen:
Internationaler Rechtsverkehr

Notariell beglaubigte Übersetzung und internationale Anerkennung

Damit beglaubigte Übersetzungen, die von österreichischen Gerichtsdolmetschern angefertigt wurden, von ausländischen Behörden und Gerichten anerkannt werden, ist in der Regel eine diplomatische Beglaubigung notwendig. Hierbei muss die Echtheit der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers zunächst vom zuständigen Landesgericht bestätigt werden. Anschließend erfolgt eine Überbeglaubigung durch das österreichische Außenministerium und schließlich die Legalisierung durch die zuständige ausländische Botschaft oder das Konsulat. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, ist anstelle der diplomatischen Beglaubigung eine Apostille ausreichend.

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Haager Übereinkommen (Apostille)

Sind sowohl der Ausstellerstaat der Urkunde als auch der Zielstaat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung“ (BGBl. Nr. 27/1968 und BGBl. Nr. 28/1968 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017 – Apostillegesetz) beigetreten und haben diese keinen Einspruch gegen den Beitritt des jeweils anderen Staates erhoben, ist keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden für den Rechtsverkehr erforderlich. Diesfalls müssen Urkunden von den dazu bestimmten Behörden des Ausstellerstaats mit einer „Apostille“ versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.


Bei der Apostille handelt es sich nicht um eine andere Art der Beglaubigung bzw. Legalisation, sondern um einen Ersatz hierfür. Sie bedarf keiner weiteren Bestätigung. (Quelle: Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten)

Diplomatische Beglaubigung oder Apostille?

Je nach Zielland und Art des Dokuments ist möglicherweise eine behördliche Bestätigung der Echtheit des Originals erforderlich – entweder als diplomatische Beglaubigung (Legalisation) oder als Apostille. In Österreich ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig.

Originaldokument, Kopie oder beglaubigte Kopie?

Manchmal reicht eine einfache Kopie. Oft verlangen Behörden das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie bei einem Notar. Die Übersetzung kann auf Basis einer Kopie vorbereitet werden – das Original wird erst zur finalen Beglaubigung benötigt.

Papierausfertigung vs. digitale Signatur

Normalerweise werden beglaubigte Übersetzungen als gedruckte Dokumente geliefert. Immer mehr Behörden akzeptieren digital signierte PDFs – praktisch für elektronische Einreichungen bei Gerichten, Ausschreibungen oder Universitäten. Kein Versandweg, sofort verfügbar.

Über ATT

Vertrauen Sie auf professionelle beglaubigte Übersetzungen von ATT

Beglaubigte Übersetzungen sind ein allgegenwärtiger Bestandteil des internationalen Rechtsverkehrs, sei es für Privatpersonen oder Unternehmen. Von Gesellschaftsverträgen und Jahresberichten bis hin zu Geburtsurkunden und Gerichtsurteilen – die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind hoch und variieren je nach Zielland und Behörde. Daher ist es entscheidend, einen erfahrenen und qualifizierten Partner an Ihrer Seite zu haben.

Die ATT Advanced Technical Translation GmbH ist Ihr Spezialist für beglaubigte Übersetzungen in Englisch, Französisch, Spanisch und vielen weiteren Sprachen. Unsere beglaubigten Übersetzer sind ExpertInnen auf ihrem Fachgebiet, übersetzen ausschließlich in ihre Muttersprache und verfügen über jahrelange Erfahrung.

Wir stellen sicher, dass Ihre Übersetzung beglaubigt und von höchster Qualität ist, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden und Ihre Dokumente rechtssicher vorzulegen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre notariell beglaubigte Übersetzung in Auftrag zu geben. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, schnelle Bearbeitungszeiten und einen persönlichen Service, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Dokumente in jeder Sprache präzise und zuverlässig übersetzt werden.

Leistungsübersicht

Unsere Angebote für Übersetzungen

Alle Pakete beinhalten ISO 17100 Zertifizierung, Muttersprachler-Qualität, Translation Memory und persönliche Beratung.

Leistung Muttersprachlerübersetzungen
(4-Augen-Prinzip)
Muttersprachlerübersetzungen
(6-Augen-Prinzip)
Alleinige Revision
von Texten
Leistungsbeschreibung

Was ist inbegriffen?

Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten mit anschließender Qualitätskontrolle. Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten, Korrekturlesen durch einen zweiten Fachübersetzer und anschließende Qualitätskontrolle. Korrektur und stilistische Überarbeitung bestehender Übersetzungen durch muttersprachliche Fachübersetzer.
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100
Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer
Korrekturlesen durch zweiten Fachübersetzer
Persönliche Beratung
Translation Memory bei wiederkehrenden Bestellungen

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