Beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung von amtlichen Dokumenten oder Urkunden, die von einem qualifizierten, beglaubigten Übersetzer angefertigt wird. Diese Art der Übersetzung wird auch als beeidete oder gerichtlich zertifizierte Übersetzung bezeichnet. Damit eine Behörde, ein Gericht oder eine andere öffentliche Einrichtung ein fremdsprachiges Dokument anerkennt, muss es meist in die jeweilige Amtssprache übersetzt und beglaubigt werden. Das betrifft etwa alle juristischen Dokumente, wie Geburtsurkunden, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Geschäftsberichte, Firmenbuchauszüge oder Verträge.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Ausschließlich Übersetzer, die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher sind, dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese Übersetzer mit Beglaubigung verpflichten sich mit Eid, Siegel und Unterschrift, dass ihre Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt. Um ein beglaubigter Übersetzer zu werden, benötigt man eine umfassende Qualifikation, einschließlich eines abgeschlossenen Übersetzer- und Dolmetschstudiums sowie einschlägiger Berufserfahrung. Nach Bestehen der Prüfung vor der Justizverwaltung kann sich ein Übersetzer beeiden und zertifizieren lassen.

Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung muss bestimmten Vorgaben entsprechen, um als rechtlich verbindlich anerkannt zu werden. In Österreich muss die Übersetzung an das Ausgangsdokument geheftet und mit einer Beglaubigungsklausel, Unterschrift und einem Siegel versehen werden. Die Beglaubigungsklausel bestätigt, dass die Übersetzung vollständig mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt. Das Amtssiegel verifiziert den Übersetzer und gewährleistet die Richtigkeit der Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden

Für viele amtliche Dokumente wie Gesellschaftsverträge, Jahresberichte und Handelsregisterauszüge ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, damit sie von Behörden anerkannt werden. Insbesondere bei Ausschreibungen ist eine Übersetzung mit Beglaubigung erforderlich. In Österreich müssen solche Übersetzungen von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt werden. Diese bestätigen die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original durch eine Beglaubigungsformel, ihre Unterschrift und ein Rundsiegel.

Notariell beglaubigte Übersetzung und internationale Anerkennung

Damit beglaubigte Übersetzungen, die von österreichischen Gerichtsdolmetschern angefertigt wurden, von ausländischen Behörden und Gerichten anerkannt werden, ist in der Regel eine diplomatische Beglaubigung notwendig. Hierbei muss die Echtheit der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers zunächst vom zuständigen Landesgericht bestätigt werden. Anschließend erfolgt eine Überbeglaubigung durch das österreichische Außenministerium und schließlich die Legalisierung durch die zuständige ausländische Botschaft oder das Konsulat. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, ist anstelle der diplomatischen Beglaubigung eine Apostille ausreichend.

Haager Einkommen (Apostille)


Sind sowohl der Ausstellerstaat der Urkunde als auch der Zielstaat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung“ (BGBl. Nr. 27/1968 und BGBl. Nr. 28/1968 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017 – Apostillegesetz) beigetreten und haben diese keinen Einspruch gegen den Beitritt des jeweils anderen Staates erhoben, ist keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden für den Rechtsverkehr erforderlich. Diesfalls müssen Urkunden von den dazu bestimmten Behörden des Ausstellerstaats mit einer „Apostille“ versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.

Bei der Apostille handelt es sich nicht um eine andere Art der Beglaubigung bzw. Legalisation, sondern um einen Ersatz hierfür. Sie bedarf keiner weiteren Bestätigung. (Quelle: Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten)

Diplomatische Beglaubigung oder Apostille?

Je nach Zielland und Art des Dokuments ist vor der beglaubigten Übersetzung möglicherweise eine behördliche Bestätigung der Echtheit des Originals erforderlich. Diese kann entweder als diplomatische Beglaubigung (Legalisation) oder als Apostille erfolgen. In Österreich ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für die Ausstellung dieser Bestätigungen zuständig. Für Dokumente aus dem Ausland wenden Sie sich an die jeweilige Landesvertretung. Die Form der erforderlichen Legalisation hängt vom Bestimmungsland und der jeweiligen Behörde ab, bei der Sie die Übersetzung vorlegen möchten.

Originaldokument, Kopie oder beglaubigte Kopie?

Manchmal reicht es aus, die beglaubigte Übersetzung an eine einfache Kopie des Dokuments zu heften. Oft verlangen die Behörden jedoch, dass die Übersetzung an das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie geheftet wird. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie bei einem Notar, der den Inhalt des Originaldokuments bestätigt. Um Zeit zu sparen, kann die Übersetzung auf Basis einer Kopie vorbereitet werden. Sobald das Original oder die beglaubigte Kopie vorliegt, prüft der beglaubigte Übersetzer die Übereinstimmung und beglaubigt die Übersetzung.

Papierausfertigung vs. digitale Signatur

Normalerweise werden beglaubigte Übersetzungen als gedruckte Dokumente geliefert. Immer mehr Behörden und Übersetzer arbeiten jedoch mit digitalen Signaturen und Beglaubigungen. Dabei erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung als digital signierte PDF-Datei. Diese digitale Form ist praktisch für elektronische Einreichungen, beispielsweise bei Gerichten, Ausschreibungen oder Universitäten. Zudem entfällt der Versandweg, was Zeit spart und den Prozess beschleunigt.

Beglaubigte Übersetzung in Englisch, Französisch, Spanisch und viele weitere Sprachen

Bei ATT Advanced Technical Translation GmbH bearbeiten wir täglich beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachkombinationen, einschließlich beglaubigter Übersetzungen in Englisch, Französisch und Spanisch. Unsere beglaubigten Übersetzer verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente korrekt und rechtskräftig übersetzt werden. Ob für Behörden, Gerichte oder andere öffentliche Einrichtungen – wir unterstützen Sie dabei, sich im Amtsdickicht zurechtzufinden und Ihre Dokumente rechtssicher vorzulegen.

Vertrauen Sie auf professionelle beglaubigte Übersetzungen von ATT

Beglaubigte Übersetzungen sind ein allgegenwärtiger Bestandteil des internationalen Rechtsverkehrs, sei es für Privatpersonen oder Unternehmen. Von Gesellschaftsverträgen und Jahresberichten bis hin zu Geburtsurkunden und Gerichtsurteilen – die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind hoch und variieren je nach Zielland und Behörde. Daher ist es entscheidend, einen erfahrenen und qualifizierten Partner an Ihrer Seite zu haben.

Die ATT Advanced Technical Translation GmbH ist Ihr Spezialist für beglaubigte Übersetzungen in Englisch, Französisch, Spanisch und vielen weiteren Sprachen. Unsere beglaubigten Übersetzer sind ExpertInnen auf ihrem Fachgebiet, übersetzen ausschließlich in ihre Muttersprache und verfügen über jahrelange Erfahrung. Wir stellen sicher, dass Ihre Übersetzung beglaubigt und von höchster Qualität ist, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden und Ihre Dokumente rechtssicher vorzulegen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre notariell beglaubigte Übersetzung in Auftrag zu geben. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, schnelle Bearbeitungszeiten und einen persönlichen Service, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Dokumente in jeder Sprache präzise und zuverlässig übersetzt werden.

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich. Schicken Sie uns den Text Ihrer gewünschten Übersetzung und wir melden uns umgehend mit einem Preisvorschlag.