Abstammungsurkunde – Beglaubigte Übersetzung
Professionelle und zuverlässige Lösungen für amtliche Dokumente
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde ist immer dann erforderlich, wenn das Dokument in einem Land mit einer anderen Amtssprache oder bei ausländischen Behörden vorgelegt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Ausland einen familiären Nachweis erbringen müssen – etwa im Rahmen einer Staatsbürgerschaftsanfrage, Eheschließung oder Erbschaftsangelegenheit – und das Originaldokument nicht in der jeweiligen Landessprache verfasst ist. Ohne eine offiziell anerkannte Übersetzung wird die Abstammungsurkunde häufig nicht akzeptiert.
Bei uns erhalten Sie eine fachgerechte, beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer. Die Übersetzung umfasst selbstverständlich alle formalen Anforderungen: Stempel, Unterschrift sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerk. So ist sichergestellt, dass Ihre Dokumente sowohl im Inland als auch im Ausland – etwa bei Standesämtern, Botschaften oder juristischen Stellen – rechtsgültig verwendet werden können.
Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Abstammungsurkunde?
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde ist immer dann erforderlich, wenn Sie das Dokument bei ausländischen Behörden oder Institutionen einreichen müssen und es nicht in der jeweiligen Amtssprache vorliegt. Nur eine präzise und offiziell bestätigte Übersetzung garantiert, dass Ihre Unterlagen von Gerichten, Ämtern oder anderen Stellen anerkannt werden.
Typische Anwendungsfälle für die beglaubigte Übersetzung einer Abstammungsurkunde sind:
- Anträge auf doppelte Staatsbürgerschaft oder Einbürgerung
- Eheschließung im Ausland oder mit einer ausländischen Person
- Anerkennung der Abstammung bei internationalen Erbangelegenheiten
- Familienzusammenführungen und Visumsanträge
- Registrierung von Geburten oder Personenstandsfällen im Ausland
Damit Ihre Übersetzung rechtlich Bestand hat, muss sie inhaltlich exakt dem Original entsprechen. Aus diesem Grund dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von gerichtlich vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern angefertigt werden. Genau diesen Service bieten wir Ihnen – professionell, zuverlässig und behördlich anerkannt.
Wie erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde?
So einfach erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung:
- Dokument übermitteln: Laden Sie eine gut lesbare Kopie oder ein Foto Ihrer Abstammungsurkunde bequem über unser Online-Formular hoch.
- Professionelle Übersetzung: Unsere erfahrenen Übersetzer fertigen eine exakte, sprachlich und inhaltlich korrekte Übersetzung Ihres Dokuments an.
- Offizielle Beglaubigung: Die fertige Übersetzung wird mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen – so wird sie von Ämtern und Institutionen anerkannt.
- Schnelle Zustellung: Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung wahlweise digital per E-Mail oder auf Wunsch auch als postalischen Ausdruck.
Wir garantieren Ihnen höchste Vertraulichkeit, Qualität und eine zügige Bearbeitung. In der Regel erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb von 1 bis 5 Werktagen – termingerecht und rechtssicher.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde in über 100 Sprachen
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen rechtssichere und formell anerkannte Übersetzungen Ihrer Abstammungsurkunde in mehr als 100 Sprachen an – darunter Spanisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch, Russisch und viele weitere. Jede Übersetzung entspricht den offiziellen Anforderungen und enthält selbstverständlich Unterschrift, Stempel sowie einen Beglaubigungsvermerk.
Ob für internationale Heiratsdokumente, Staatsbürgerschaftsanträge, gerichtliche Verfahren oder behördliche Nachweise – mit ATT erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde schnell, zuverlässig und weltweit akzeptiert.

Häufig übersetzte Sprachen:
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Finnisch, Griechisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Türkisch, Tschechisch, Ungarisch, Ukrainisch und Weißrussisch. Weitere Sprachkombinationen auf Anfrage
Notariell beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde mit internationaler Anerkennung
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde benötigen, die auch international – etwa für behördliche oder notarielle Verfahren – anerkannt wird, kann je nach Zielland eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich sein. Übersetzungen von österreichischen Gerichtsdolmetschern müssen beispielsweise zunächst durch das zuständige Landesgericht bestätigt werden. Anschließend folgt gegebenenfalls eine Überbeglaubigung durch das Außenministerium und die Legalisierung durch die Botschaft oder das Konsulat des Empfängerlandes.
Für Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören, genügt hingegen meist eine Apostille, die als vereinfachte Form der Legalisierung anerkannt ist.
Warum uns wählen?
Unsere beglaubigten Übersetzungen von Abstammungsurkunden erfüllen sämtliche formalen Anforderungen für nationale und internationale Einsatzzwecke – etwa bei:
- Anträgen auf Staatsbürgerschaft oder doppelte Staatsangehörigkeit
- Heiratsverfahren im Ausland
- Nachweispflichten bei Erb- oder Familienangelegenheiten
- Behörden- oder Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug
Die von uns erstellten Übersetzungen werden sowohl von Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz als auch international akzeptiert.
Durch unseren digitalen Bestellprozess und den kostenlosen Versand erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung schnell, sicher und bequem – ganz ohne bürokratischen Aufwand.
Unsere Angeboten
Muttersprachlerübersetzungen (4-Augen-Prinzip) | Muttersprachlerübersetzungen (6-Augen-Prinzip) | Alleinige Revision von Texten |
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Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten mit anschließender Qualitätskontrolle. | Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten, Korrekturlesen durch einen zweiten Fachübersetzer und anschließende Qualitätskontrolle. | Korrektur und stilistische Überarbeitung bestehender Übersetzungen durch muttersprachliche Fachübersetzer. |
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100 | ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100 | ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100 |
Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer | Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer | Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer |
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