Testament – Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments ist immer dann erforderlich, wenn das Dokument bei Behörden oder Gerichten in einem Land mit einer anderen Amtssprache vorgelegt werden muss. Dies betrifft beispielsweise Situationen, in denen ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz errichtetes Testament im Ausland anerkannt werden soll – oder umgekehrt. Liegt das Testament nicht in der jeweiligen Landessprache vor, verlangen die zuständigen Stellen in der Regel eine offiziell bestätigte Übersetzung, damit das Dokument rechtsgültig und verbindlich ist.

Die beglaubigte Übersetzung eines Testaments wird ausschließlich von einem beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit Unterschrift, Stempel und einem Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und dem Originaldokument entspricht. So wird sichergestellt, dass Ihr Testament von Behörden, Gerichten oder Notaren im In- und Ausland problemlos akzeptiert wird.

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments?

Eine beglaubigte Übersetzung eines Testaments ist immer dann erforderlich, wenn das Originaldokument in einer Fremdsprache verfasst wurde und bei offiziellen Stellen im In- oder Ausland eingereicht werden soll. Gerade in grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten ist eine sprachlich einwandfreie, offiziell bestätigte Übersetzung unerlässlich, damit Behörden, Gerichte oder Notariate das Testament anerkennen und korrekt auslegen können.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Internationale Erbschaftsangelegenheiten
  • Nachlassabwicklungen mit Bezug zum Ausland
  • Vermögensübertragungen an Erben in anderen Ländern
  • Gerichtliche Klärungen zur Testamentsauslegung
  • Notarielle Verfahren mit fremdsprachigen Dokumenten
  • Anerkennung von letztwilligen Verfügungen im Ausland

Wichtig ist: Eine beglaubigte Übersetzung muss den genauen Inhalt des Original-Testaments widerspiegeln – inklusive juristischer Formulierungen. Deshalb darf sie ausschließlich von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden. Genau das bieten wir Ihnen: fachlich präzise, rechtlich anerkannt und absolut zuverlässig.

So einfach erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments

Mit uns gelangen Sie in wenigen Schritten zu einer offiziell gültigen Übersetzung:

  1. Dokument einreichen: Senden Sie uns eine gut lesbare Kopie Ihres Testaments, entweder eingescannt oder als Foto – bequem über unser Online-Formular.
  2. Fachgerechte Übersetzung: Unsere vereidigten Fachübersetzer übertragen den Text mit höchster Sorgfalt und unter Beachtung der jeweiligen landesspezifischen Rechtsbegriffe.
  3. Offizielle Beglaubigung: Die fertige Übersetzung wird mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen – somit ist sie bei allen relevanten Institutionen rechtlich gültig.
  4. Schnelle Lieferung: Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung wahlweise digital per E-Mail oder als physisches Dokument per Post – ganz nach Ihrem Bedarf.

Wir behandeln Ihr Dokument mit absoluter Vertraulichkeit und sorgen dafür, dass Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Werktagen erhalten. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – egal, in welchem Land Sie das Testament vorlegen müssen.

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente in mehr als 100 Sprachen

Unsere beeidigten Übersetzer erstellen rechtlich anerkannte, beglaubigte Übersetzungen Ihres Testaments – in über 100 Sprachen, darunter unter anderem Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch, Russisch und viele weitere. Jede Übersetzung entspricht den offiziellen Anforderungen und enthält selbstverständlich Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk.

Ob für grenzüberschreitende Erbfälle, die Beantragung der Testamentsvollstreckung im Ausland oder für die Vorlage bei internationalen Gerichten und Notaren: Mit unserem Service erhalten Sie Ihre beglaubigte Testamentübersetzung schnell, zuverlässig und weltweit anerkannt.

Notariell beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments und internationale Anerkennung

Wenn Sie Ihr Testament für die Verwendung im Ausland übersetzen lassen möchten, reicht eine einfache Übersetzung nicht aus. Für die internationale Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung, die etwa durch österreichische Gerichtsdolmetscher angefertigt wurde, ist oft eine diplomatische Beglaubigung notwendig. Dabei wird die Unterschrift des beeidigten Übersetzers zunächst durch das Landesgericht bestätigt. Anschließend erfolgt eine Überbeglaubigung durch das Außenministerium und – falls erforderlich – die Legalisierung durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

Warum uns wählen?

Unsere beglaubigten Testamentübersetzungen erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen für internationale und behördliche Verfahren – sei es zur Nachlassregelung im Ausland, bei der Vollstreckung eines Testaments, der Umschreibung von Vermögenswerten oder zur Anerkennung letzter Verfügungen im internationalen Kontext.

Dank unseres unkomplizierten Online-Services und dem kostenlosen Versand erhalten Sie Ihre Unterlagen schnell und bequem direkt nach Hause – ganz ohne Aufwand.

Unsere Angeboten

Muttersprachlerübersetzungen (4-Augen-Prinzip) Muttersprachlerübersetzungen (6-Augen-Prinzip) Alleinige Revision von Texten
Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten mit anschließender Qualitätskontrolle. Fachübersetzungen durch muttersprachliche Experten, Korrekturlesen durch einen zweiten Fachübersetzer und anschließende Qualitätskontrolle. Korrektur und stilistische Überarbeitung bestehender Übersetzungen durch muttersprachliche Fachübersetzer.
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100 ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100 ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 17100
Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer Muttersprachler Qualität technisch versierter Fachübersetzer
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Translation Memory bei wiederkehrenden Bestellungen Translation Memory bei wiederkehrenden Bestellungen Translation Memory bei wiederkehrenden Bestellungen
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